Rechtsprechung
BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche aus der Aufhebung einer Erbbaurechtsgemeinschaft gegen den geschiedenen Ehegatten - Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Senaten eines Oberlandesgerichts - Verbindliche Entscheidung eines Kompetenzstreits durch Anwendung einer gesetzlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1282
- MDR 1980, 564
- FamRZ 1980, 557
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77
Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80
Wenn gleichwohl das Familiengericht in der Nichtfamiliensache entscheidet, richtet sich die Rechtsmittelzuständigkeit nach den in BGHZ 72, 182 dargelegten Grundsätzen.Der Senat für allgemeine Berufungssachen meint demgegenüber, durch die Verweisung habe die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Sachentscheidung über die Berufung nicht geschaffen werden können, wenn keine Familiensache vorliege; vielmehr sei das Verfahren in einem solchen Fall nach den in BGHZ 72, 182 dargelegten Grundsätzen an das Landgericht zu verweisen, wofür der Familiensenat zuständig sei.
Die Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts in Familiensachen hängt dabei von der sachlichen Beurteilung des Verfahrensgegenstands als Familiensache und nicht davon ab, ob in erster Instanz das Amtsgericht als Familiengericht entschieden hat (sogenannte materielle Anknüpfung, BGHZ 72, 182, 184 und ständige Rechtsprechung).
Das nach der Herkunft der amtsgerichtlichen Entscheidung scheinbar zuständige Rechtsmittelgericht, das von der Partei angerufen worden ist, hat in einem solchen Fall das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO auf Antrag an das nach dem Verfahrensgegenstand zuständige Rechtsmittelgericht zu verweisen (BGHZ 72, 182).
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80
Sinn und Zweck des § 36 ZPO ist in erster Linie, im Interesse der Parteien und der Rechtssicherheit den mißlichen Streit darüber, welches Gericht für die Sach entscheidung zuständig ist, schnell zu beenden, damit das als zuständig bestimmte Gericht sich möglichst bald mit der Sache selbst befaßt (BGHZ 71, 69, 74).Wenn in einem solchen Fall den Parteien zur Frage der Zuständigkeit dieses Gerichts rechtliches Gehör gewährt und ein nach § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderlicher Verweisungsantrag gestellt worden ist, kann im Verfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO unmittelbar das ausschließlich zuständige Gericht bestimmt werden (BGHZ 71, 69).
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80
Denn dem Präsidium des Gerichts, das bei einer den Geschäftsverteilungsplan betreffenden Meinungsverschiedenheit mehrerer Spruchkörper grundsätzlich eingreifen kann, ist es verwehrt, einen Kompetenzstreit durch Anwendung einer gesetzlichen Zuständigkeitsnorm verbindlich zu entscheiden (BGHZ 71, 264, 270 ff.).Die Bindung nach § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO besteht nur für das Gericht, an das die Sache verwiesen wird, nicht dagegen auch für Abteilungen und Spruchkörper innerhalb dieses Gerichts, wie es die Familiengerichte sind (§ 23 b Abs. 1 Satz 1 GVG; vgl. BGHZ 71, 264, 266 ff.).
- BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 30/79
Reichweite der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses wegen Unzuständigkeit …
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80
Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses reicht nicht so weit, daß durch die von dem verweisenden Gericht vorgenommene Qualifikation eine eigene Prüfung der Rechtsnatur der Sache im Berufungsverfahren ausgeschlossen wäre (BGH FamRZ 1979, 1005).Der Senat tritt insoweit der Ansicht des OLG München (FamRZ 1979, 721) bei (vgl. auch schon BGH FamRZ 1979, 1005).
- BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65
Mehrfache Berufung
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80
In diesem Fall hat das Landgericht die beiden nunmehr bei ihm anhängigen Berufungen nach den Grundsätzen zu behandeln, die allgemein für den Fall der Einlegung mehrerer Berufungen gegen dasselbe Urteil gelten (BGHZ 45, 380, 383). - BGH, 28.06.1978 - IV ZB 82/78
Zuständigkeit für Streitigkeiten, die rein vertragliche Unterhaltsvereinbarungen …
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80
Die Vorschrift des § 36 Nr. 6 ZPO erfaßt auch den Streit über die Zuständigkeit verschiedener Gerichte im Instanzenzug (BGH FamRZ 1978, 330). - BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 47/78
Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht; …
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80
Das ist nicht der Fall, da die Auseinandersetzung der Erbbaurechtsgemeinschaft nach Gemeinschaftsrecht (§§ 749 ff. BGB) erfolgt und vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, in dem die Parteien während der Ehe gelebt haben, nicht berührt wird (vgl. BGH NJW 1978, 1923 - FamRZ 1978, 771).
- OLG Dresden, 25.03.2003 - 10 Arf 2/03
Zuweisung einer Motorjacht im Hausratsteilungsverfahren
Das Oberlandesgericht ist analog § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung des Kompetenzstreites zwischen den beiden Abteilungen des Amtsgerichts Stollberg berufen (BGH NJW 1980, 1282; BayObLG FamRZ 1982, 399). - BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80
Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit
Vielmehr hat die Rechtsmittelentscheidung der nach dem Verfahrensgegenstand zuständige Senat des Oberlandesgerichts zu treffen (vgl. BGH, Beschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 2/80 - FamRZ 1980, 557, 558). - BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 8/85
Funktionale Zuständigkeit der Prozeßabteilung des Amtsgerichts; Gebührenklage des …
Da das Familiengericht nur eine besondere Abteilung des Amtsgerichts und die Zuweisung der Familiensachen an dieses eine gesetzliche Geschäftsverteilung darstellt (vgl. BGHZ 71, 264, 266 ff.; BGH Beschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 2/80 - FamRZ 1980, 557, 558), kann daher dem Umstand, daß der Prozeßbevollmächtigte für eine Gebührenklage aus der Vertretung in einem familiengerichtlichen Verfahren den Gerichtsstand des § 34 ZPO wählt, nur die Bedeutung zukommen, daß das Amtsgericht zuständig ist, bei dem das familiengerichtliche Verfahren stattgefunden hat.
- OLG Zweibrücken, 16.11.2004 - 2 AR 33/04
Verfahrensrecht: Bestimmung des zuständigen Gerichtes auf Grund des …
In solchen Fällen erscheint deshalb aus prozessökonomischen Gründen die entsprechende Anwendung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO durchaus erwägenswert (a. A. BGH FamRZ 80, 557, 558; NJW-RR 1989, 195; vgl. aber auch BGH NJW-RR 1998, 1219). - BGH, 17.10.1984 - IVb ARZ 45/84
Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts - Rechtsfolgen bei "Verweisungen" …
Der Richter hat deshalb nicht die Abteilung für Familiensachen des Amtsgerichts Essen für zuständig erachtet, sondern die Auffassung vertreten, die an sich nach dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 5. März 1980 (IV ARZ 2/80 - FamRZ 1980, 557 - NJW 1980, 1282) anzunehmende Bindung an die Verweisung der Sache von dem Amtsgericht München an das Amtsgericht Essen könne nicht dazu führen, daß dessen allgemeine Prozeßabteilung, die unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt örtlich zuständig sei, über den Rechtsstreit zu entscheiden habe.Die Bindung nach § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO besteht nur für das Gericht, an das die Sache verwiesen wird, nicht dagegen auch für dessen Abteilungen, zu denen das Familiengericht und die allgemeine Prozeßabteilung gehören (§ 23 b Abs. 1 Satz 1 GVG; vgl. BGHZ 71, 264, 266 ff.; BGH Beschluß vom 5. März 1980 aaO).
- BGH, 03.12.1980 - IVb ARZ 570/80
Rechtskräftige Unzuständigerklärung der beteiligten Gerichte als Voraussetzung …
Er hat sich daher in seinem Beschluß vom 5. März 1980 (IV ARZ 2/80 - FamRZ 1980, 557, 558) zustimmend auf den Beschluß des Oberlandesgerichts München FamRZ 1979, 721, 722 bezogen, das die Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm mit zutreffenden Gründen abgelehnt hat.Da der Verweisungsbeschluß vom 26. Februar 1980 nur für das Amtsgericht, nicht aber für das bei diesem bestehende Familiengericht bindend ist (vgl. Beschl. v. 5. März 1980 - IV ARZ 2/80 - aaO), ist allerdings nach wie vor ein Zuständigkeitsstreit zwischen diesem und der allgemeinen Prozeßabteilung des Amtsgerichts möglich.
- OLG Brandenburg, 25.09.2006 - 9 AR 7/06
Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts: Verneinung einer Zuständigkeit des …
Dies gilt aber nicht, wenn das Landgericht eine Nichtfamiliensache an das Familiengericht verweist, da insoweit dann nur das Amtsgericht als solches, dort aber nicht das Familiengericht an die Verweisung gebunden ist (BGH FamRZ 1980, 557). - OLG Düsseldorf, 13.03.1981 - 19 Sa 3/81 Der Verweisungsbeschluß bindet gemäß § 281 Abs. 2 ZPO das Amtsgericht, dort aber nicht das Familiengericht; vielmehr richtet sich die Zuständigkeit innerhalb des Amtsgerichts nach der Rechtsnatur des Streitgegenstands (BGH NJW 1980, 1282 = BGHF 2, 45).
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß Verweisungen zwischen den Abteilungen des Amtsgerichts - Familien- und Prozeßgericht - nicht binden (BGH NJW 1978, 1531 = BGHF 1, 105), daß sich die Rechtsmittelzuständigkeit nach der Rechtsnatur der Sache richtet (BGH NJW 1979, 43 = BGHF 1, 180; 1979, 2517 = 1, 559), und schließlich, daß an einen Verweisungsbeschluß des Landgerichts nur das Amtsgericht, nicht aber dort das Familiengericht gebunden ist (BGH NJW 1980, 1282 = BGHF 2, 45), hängt systematisch zusammen, und beruht darauf, daß der Gesetzgeber die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte eingerichtet hat (§ 23b GVG).
- OLG Dresden, 21.04.2006 - 21 ARf 8/06
Gerichtliche Zuständigkeit für eine Forderung auf Ersatz von Anwaltskosten
Zwar trifft es zu, dass der Verweisungbeschluss des Amtsgerichts Leipzig nur das Amtsgericht Eilenburg als solches bindet (§ 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO ), nicht jedoch hinsichtlich der Beurteilung des Rechtsstreits als Famliensache (BGH NJW 1980, 1282; NJW-RR 1989, 195 ; BayObLG NJW-RR 1993, 10 ), so dass eine Verweisung oder Abgabe an die allgemeine Prozessabteilung dieses Gerichts grundsätzlich zulässig ist. - OLG Naumburg, 12.02.2004 - 14 AR 4/03
Voraussetzung für Bestimmung des zuständigen Gerichts durch Oberlandesgericht; …
Sowohl das Amtsgericht Sangerhausen, dieses durch Beschluss vom 28.11.2003 (Bl. 31 d. A.), als auch das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Beschluss vom 08.12.2003 (Bl. 33 d. A.) haben sich durch rechtskräftige Entscheidungen im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (vgl. BGH, NJW 1980, 1282) für unzuständig erklärt. - OLG Naumburg, 09.01.2006 - 14 AR 12/05
Bindungswirkung eines gerichtlichen Verweisungsbeschlusses bei offensichtlicher …
- BGH, 07.10.1987 - IVb ARZ 34/87
Befinden über eine fehlende Zuständigkeit eines Gerichts wegen Beurteilung des …
- OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
Irrtümliche Verweisung oder Abgabe eines Rechtsstreits zu den Gerichten der …
- OLG Köln, 11.01.2007 - 21 WF 14/07
Gebotenheit der Verweisung eines gerichtlichen Verfahrens wegen des Vorliegens …
- OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist in …
- BGH, 29.01.1986 - IVb ARZ 56/85
Antrag wegen Hausratsauseinandersetzung - Zuständigkeit eines Gerichts bei …
- BGH, 09.06.1993 - XII ARZ 6/93
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichtes - Bindungswirkung von …
- BayObLG, 11.08.1999 - 4Z AR 23/99
Örtliche Zuständigkeit im Insolvenzverfahren
- OLG Köln, 12.02.1997 - 27 UF 96/96
Meistbegünstigungsgrundsatz bei falscher Urteilsbezeichnung, Meistbegünstigung, …
- BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 628/80
Zuständigkeit - Zuständigkeit in Familiensachen - Rechtsmittelzuständigkeit
- OLG Hamm, 22.10.1980 - 6 UF 414/80
- OLG Nürnberg, 13.09.1993 - 7 AR 2840/93
Zuständigkeit für Klagen zwischen getrennt lebenden Eheleuten auf Freistellung …
- BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bindung an einen Verweisungsbeschluss
- OLG Düsseldorf, 24.02.1981 - 5 UF 257/80
- BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 9/85
Einordnung einer Rechtssache als familienrechtlich - Verweisung einer Rechtssache …
- OLG Bamberg, 09.05.1985 - 2 UF 343/84
- BGH, 27.02.1985 - IVb ARZ 3/85
Erstreckung der Bindungswirkung eines amtsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses …
- BayObLG, 19.08.1983 - Allg. Reg. 29/83
Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für die Entscheidung eines …
- OLG Nürnberg, 23.10.1981 - 7 AR 2660/81
- OLG Hamm, 30.04.1981 - 2 UF (Sbd) 10/81
- OLG Celle, 22.03.1988 - 18 WF 65/88
- BGH, 22.12.1982 - IVb ARZ 51/82
Bindung eines Amtsgerichts an einen inhaltlich bestimmten Verweisungsbeschluss
- OLG Frankfurt, 25.05.1999 - 1 UFH 8/99
- BGH, 27.06.1984 - IVb ARZ 24/84
Abgrenzung der Rechtsmittelzuständigkeit zwischen dem Senat für allgemeine …
- BGH, 01.02.1984 - IVb ARZ 3/84
Zuständigkeit bei Streitigkeiten getrennt lebender Ehegatten über die …
- OLG Braunschweig, 23.11.1981 - 3 U 117/81
- OLG Hamm, 16.09.1980 - 2 UF (Sbd) 23/80
- OLG Hamburg, 19.01.1983 - 16 WF 3/83
- OLG Schleswig, 20.01.1981 - 8 UF 170/79